Personenstandswesen

Der Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen kümmert sich um Themen rund um die deutsche Staatsangehörigkeit, um Namensänderungen und berät die Standesämter in rechtlich schwierigen Fällen.

Terminvereinbarung

Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Online-Reservierungssystem. Dabei muss der eigene Name oder der Name einer bevollmächtigten Person angegeben werden, ebenso eine E-Mail-Adresse, an die eine Reservierungsbestätigung verschickt wird. Darin ist auch ein Link zur Stornierung enthalten, falls der vereinbarte Termin abgesagt werden muss.

Einbürgerung

Für eine Einbürgerung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise ein rechtmäßiger Inlandsaufenthalt, ein unbescholtener Lebenswandel, eigene Einkünfte, Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und der Gesellschaftsordnung. Der Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen nimmt Anträge zur Einbürgerung für Menschen entgegen, die in Allendorf (Lumda), Fernwald, Heuchelheim und Rabenau leben.

In allen anderen Fällen ist die Stadt oder Gemeinde zuständig, in der die Person wohnt, die den Antrag stellt. Fragen zur Einbürgerung und den notwendigen Formularen beantworten ebenfalls die Mitarbeitenden im Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen.

Staatsangehörigkeit

In der Regel reichen Reisepass oder Personalausweis aus, um die deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Manchmal – beispielsweise bei der Approbation in medizinischen Berufen – ist ein Staatsangehörigkeitsausweis notwendig. Dieser Nachweis kann beim Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises angefragt werden. Dazu müssen Betroffene verschiedene Urkunden vorlegen und eine Gebühr von 25 Euro zahlen.

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Vor- und Familiennamen können geändert werden, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Ein Grund kann sein, dass die Schreibweise oder die Aussprache sehr schwierig ist. Auch Namen, die lächerlich klingen, können geändert werden. Die Namensänderung ist aber nur möglich, wenn für den Antragstellenden deutsches Recht gilt.

Der Landkreis Gießen entscheidet über Vornamensänderungen nur bei Personen, die in Allendorf (Lumda), Fernwald, Heuchelheim und Rabenau wohnen.

In allen anderen Fällen ist die Gemeinde zuständig, in der der Antragstellende wohnt. Bei Familiennamensänderungen ist grundsätzlich die Heimatgemeinde zuständig.

Der Antrag wird mit den Personenstandsurkunden, der Meldebescheinigung und Unterlagen zur Staatsangehörigkeit bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht. Ganz wichtig ist, dass der Grund für den Änderungswunsch erklärt wird.

Standesamtsaufsicht

Für Urkunden zum Personenstand wie Geburt, Heirat oder Todesfall sind die Standesbeamt:innen in den Städten und Gemeinden zuständig. In schwierigen Fällen werden die Standesämter aber von der Standesamtsaufsicht des Landkreises unterstützt. Die Standesamtsaufsicht ist außerdem das Bindeglied zwischen den Standesämtern der Städte und Gemeinden und der oberen Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen.

Ein Buch, auf dem zwei Ringe abgebildet sind, liegt auf einem Holztisch. Auf dem Buch liegt ein dunkelgrüner Kugelschreiber.