Tierschutz

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist auch für die Einhaltung des geltenden Tierrechts, sowohl in gewerblichen als auch in privaten Tierhaltungen, verantwortlich.

Eine Hand, in der eine Hundepfote liegt.

Wer eine tierschutzwidrige Haltung, aber auch Fälle von Tierquälerei oder Tiermisshandlung beobachtet, sollte dies dem Veterinäramt melden. Schließlich ist die Voraussetzung für eine Kontrolle, dass ein begründeter Verdacht für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt.

Das Veterinäramt prüft und beurteilt den entsprechenden Sachverhalt und leitet alle nötigen Maßnahmen gegen mögliche Verstöße ein. Ziel ist es, dass die Besitzer:innen die Tierhaltung künftig tierschutzkonform gestalten.

Landwirtschaftliche und gewerbliche Tierhaltung werden regelmäßig auch ohne vorab eingegangene Beschwerde kontrolliert. Dazu zählen auch Tiertransporte, Schlachthöfe, Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Reit- und Fahrbetriebe oder Tierpensionen.

Das Veterinäramt berät zudem beim artgerechten Bau von Ställen und gibt Stellungnahmen dazu ab. Auf diese Weise sollen voarb optimale  Haltungsbedingungen berücksichtigt und Fehlplanungen wie beispielsweise zu kleine Ställe vermieden werden, die das Tierwohl einschränken könnten.

Tierschutz beinhaltet:

  • den Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überprüfung von Nutztier- und gewerbliche Tierhaltungen
  • die Kontrolle von privaten Tierhaltungen nach Hinweisen aus der Bevölkerung
  • die Überwachung von Tiertransporten
  • die Kontrolle von Tierversuchen und Tierversuchseinrichtungen
  • die Aufklärung und Beratung über artgerechte Tierhaltungen

Verstöße gegen Vorschriften werden in der Regel mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren geahndet. In besonders schlimmen Fällen kann das zuständige Veterinäramt auch die sofortige Wegnahme von Tieren anordnen.