Kreisgremien

An dieser Stelle stellt der Landkreis Gießen Informationen zu den verschiedenen Gremien und die wichtigsten Downloads zur Verfügung.

Eines der beiden obersten Organe des Landkreises ist der Kreistag, der als Vertretung der Kreisbevölkerung über grundlegende Angelegenheiten entscheidet und Grundsätze für die Verwaltung festlegt.

Dem Kreistag gehören derzeit 81 Mitglieder an, die auf fünf Jahre gewählt wurden und in der Regel fünfmal im Jahr zu öffentlichen Sitzungen zusammenkommen. Der Kreistag ist ein „Wanderparlament“, das in verschiedenen Mehrzweckhallen und Bürgerhäusern im Kreisgebiet tagt. Viele der ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten sind zusätzlich in Ausschüssen, Kommissionen oder anderen Gremien vertreten.

Der Kreisausschuss ist als Verwaltungsbehörde das zweite oberste Organ des Landkreises. Seine Hauptaufgabe ist die laufende Verwaltung des Kreises. Dazu zählt auch, dass er die Beschlüsse des Kreistages vorbereitet und ausführt.

Dem Kreisausschuss gehören die Landrätin als Vorsitzende sowie der Erste und die beiden hauptamtlichen Kreisbeigeordneten an. Hinzu kommen 12 ehrenamtliche Kreisbeigeordnete.

Zudem verfügt der Landkreis Gießen über den auf freiwilliger Basis eingerichteten Kreisausländerbeirat sowie einige gesetzliche Hilfsorgane der Kreisgremien (Kreistagsausschüsse und Kommissionen) und sonstige auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis gebildete Gremien wie Jugendhilfeausschuss mit Fachausschüssen, Beiräten und interfraktionellen Arbeitsgruppen.

Während Kreistag, Landrat/Landrätin und Kreisausländerbeirat von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählt werden, kommen andere Gremien durch indirekte Wahlen oder Benennungsverfahren zustande.

Im Gegensatz zu den Kreistagsausschüssen, die ausschließlich aus der Mitte des Kreistags gebildet werden, bestehen die anderen Hilfsorgane auch aus Kreisbeigeordneten, Kreistagsabgeordneten sowie sachkundigen Einwohner:innen.