Präventionsprogramme für Kinder und Jugendliche

Regionale FrühPrävention

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates (Staatliches Wächteramt). Der Staat muss also Beratung und Unterstützung anbieten, bevor das Kindeswohl beeinträchtigt wird oder in Gefahr ist. Kinderschutz im weiten Sinne bedeutet: Stärkung der Potentiale und Kompetenzen von Eltern und Kindern.

In diesem Sinne wurde im Jahr 2004 das Konzept der „Regionalen FrühPrävention“ in Stadt und Landkreis Gießen entwickelt. Zum 1. Januar 2012 ist dann das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), welches gleichzeitig das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) beinhaltet, in Kraft getreten.

Mehree Bauklötze stehen senkrecht nebeneinander, einige kippen zur Seite. Eine grüne Figur hält einen der Klötze fest.

Wesentliche Bausteine der Regionalen FrühPrävention

Arbeitskreis “Keine Gewalt gegen Kinder”

Der Arbeitskreis entstand bereits 1990 aus einem Zusammenschluss von Kinderärzt:innen und Institutionen, die Hilfen im Fall von Gewalt gegen Kinder anbieten. Die Teilnehmenden des Arbeitskreises sind Akteure aus den Bereichen Justiz, Jugendämter, Beratungsstellen, Gesundheit und anderen. Er bietet ein Forum für Erfahrungsaustausch und Weiterentwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit. Der Arbeitskreis stellt ein Netzwerk im Sinne des § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) dar.

Qualifizierung “Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen”

Alle Kindertagesstätten in der Stadt und im Landkreises Gießen haben seit 2007 für ihr gesamtes Team einschließlich Leitung, Eltern und der Kita-Träger zum § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) eine Grundqualifizierung erhalten. Inzwischen wird einmal jährlich den Kita-Leitungen und Trägern eine eintägige Fortbildung/Auffrischung angeboten. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden im Auftrag der Jugendämter von den regionalen Fachberatungsstellen durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch die Jugendämter von Stadt und Landkreis Gießen.

Qualifizierungsprojekt “Kinderschutz in Schulen”

Der Auftrag des Bundeskinderschutzgesetzes geht über die Jugendhilfe hinaus an andere Einrichtungen und Institutionen, welche ebenfalls in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Daher wurde aufbauend auf den positiven Rückmeldungen und Erfahrungen im Rahmen der Qualifizierung der Kindertagesstätten seit 2013 das Qualifizierungsangebot auf die Schulen ausgedehnt. Auch diese Qualifizierungsmaßnahmen werden im Auftrag der Jugendämter von den regionalen Fachberatungsstellen durchgeführt.

Mehrere grüne Spielfiguren stehen in einem Kreis um eine rote Spielfigur herum.

Arbeitskreis der „insoweit erfahrenen Fachkräfte (iseF)“

Wenn ein gewichtiger Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, besteht gegenüber den Jugendämtern ein Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Dieser Beratungsanspruch wird durch die regionalen Fachberatungsstellen von Stadt und Landkreis Gießen sichergestellt. Im Arbeitskreis der iseF in Stadt und Landkreis Gießen, moderiert durch die Jugendämter, erfolgt regelmäßiger Erfahrungsaustausch und Weiterentwicklung der gemeinsamen Standards.

Arbeitskreis der Anbieter für die Schulungen

Die Qualifizierungsangebote für Kitas und Schulen werden von regionalen Fachberatungsstellen durchgeführt. Die Entwicklung der Konzepte erfolgt unter Federführung der Jugendämter aus Stadt und Landkreis Gießen in Zusammenarbeit mit Verantwortlichen aus dem Kita- und Schulbereich.

Weitere Bestandteile der Regionalen FrühPrävention sind die Angebote der Frühen Hilfen

  • „Hallo Welt – Familien begleiten“: Dieses Angebot richtet sich an Eltern, Mütter, Väter mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren. Es ist ein niedrigschwelliges primärpräventives Beratungs- und Unterstützungsangebot.
  • „Runde Sache“: Dieses Angebot richtet sich an (werdende) Eltern mit Kindern bis zum ersten Lebensjahr, die sich in schwierigen materiellen oder psychosozial belastenden Lebenslagen befinden, die mitunter auch mit medizinischen Risiken verbunden sein können.

Planung und Steuerung

Jugendhilfeplaung

Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Die Planungen dienen der systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Entwicklung aller Handlungsfelder der Jugendhilfe. Das Ziel besteht darin, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen.

Dafür möchte der Landkreis Gießen ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stellen.

Dabei gilt es sowohl gesellschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, die das Leben der Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien bedingen, als auch die fachliche Qualität und den dafür notwendigen Standard in den Diensten und Angeboten der kommunalen Jugendhilfe stetig weiterzuentwickeln.

Fachcontrolling

Mit dem Fachcontrolling überwacht der Landkreis relevante Vorgänge innerhalb und außerhalb des Jugendamtes – auch im Zusammenwirken mit anderen Leistungserbringern. Dies bringt Informationen und Erkenntnisse hervor, die Impulse für Veränderungen geben.

Heim- und Trägeraufsicht

Eine Einrichtung, die Kinder und Jugendliche ganztags oder für einen Teil des Tages betreut, braucht eine staatliche Betriebserlaubnis. Dies dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Die Betriebserlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und wird auf Antrag über das örtliche Jugendamt an das Hessische Sozialministerium weitergeleitet.

Leistungsvereinbarungen

Das Jugendamt schließt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe mit Trägern von Einrichtungen Leistungsvereinbarungen ab. Darin wird das Angebot der Einrichtung genau beschrieben. Neben den Leistungsvereinbarungen werden Vereinbarungen über das Entgelt und über die Qualitätsentwicklung geschlossen.