Fischerei

Staatliche Fischerprüfung

Wer die Staatliche Fischerprüfung ablegen möchte, muss zuvor einen praktischen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung (Praxistag) absolvieren. Anbieter eines solchen Lehrgangs sind zum Beispiel der Verband Hessischer Fischer e.V. (hessenfischer.net).

Die Untere Fischereibehörde führt die Staatliche Fischerprüfung durch. Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus dem/der Kreisfischereiberater:in, einem Mitglied des Verbandes der Fischereigenossenschaften sowie einem/einer Vertreter:in der Unteren Fischereibehörde.

Staatliche Fischerprüfungen 2024

An folgenden Termine finden Fischerprüfungen in Gießen statt: Freitag, 28.06.2024; Freitag, 20.09.2024; Freitag, 15.11.2024.

Die Teilnehmenden haben zum Ablegen der Staatlichen Fischerprüfung zwei Stunden Zeit.

Die Teilnahme von Prüflingen aus anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen ist generell möglich.

Die Prüfungsgebühr beträgt 40 Euro. Nach der Anmeldung wird ein Kostenbescheid mit den Überweisungsdaten übersandt.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden.

Nahaufnahme einer Angel und eines Angelkoffers. Beides liegt am Ufer eines Sees.

Wer an der Staatlichen Fischerprüfung teilnehmen möchte, muss folgende Unterlagen bei der Unteren Fischereibehörde einreichen:

  • ein Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung, bei Personen unter 18 Jahren auch die Zustimmung des Erziehungsberechtigten
  • eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praxistag
  • ein Führungszeugnis Belegart O (max. sechs Monate vorher bei der zuständigen Wohnsitzkommune zu beantragen)

Fischereischein

Zuständig für die Ausstellung von Fischerei- und Jugendfischereischeinen ist die Stadt oder Gemeinde, in der man wohnt.

Für das Angeln im Gewässer benötigt man neben einem Fischereischein zusätzlich eine Erlaubnis, dass man im jeweiligen Gewässer angeln darf. Diesen Erlaubnisschein stellt der/die Fischereirechtsinhaber:in aus, in der Regel sind das der/die Besitzer:in oder der/die Pächter:in des Gewässers.

Fischereiaufseher:in

Fischereiaufseher:innen werden von den Fischereiberechtigten und -pächter:innen vorgeschlagen und von der Unteren Fischereibehörde verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einem Lehrgang für Fischereiaufseher:innen. Weitere Informationen zu diesem Lehrgang können bei der Oberen Fischereibehörde des Regierungspräsidiums Gießen erfragt werden.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Nachweis über einen gültigen Fischereischein
  • Passbild
  • Nachweis über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme
  • Antrag „Bestellung Fischereiaufseher:in“