Wildtiere

Tierseuchenmonitoring

Um das Vorkommen beziehungsweise die Freiheit von Tierseuchen bei Wildtieren feststellen zu können, ist es erforderlich, dass Jagdausübungsberechtigte Proben von Wildtieren zur Untersuchung einreichen.

Wildtierkrankheiten

Untersucht werden die Wildtierproben regelmäßig auf folgende Erkrankungen:

  • Klassische (europäische) Wildschweinepest (KSP) mittels Blutprobe
  • Afrikanische Wildschweinepest (ASP) mittels Blutprobe oder blutiger Tupferprobe
  • Aujeszky Krankheit des Schweins mittels Blutprobe
  • Tollwut bei Füchsen, Marderhunden und Waschbären (Tierkörper)
  • Staupe und Leptospirose bei Füchsen und Waschbären (Tierkörper)
  • Schmallenbergvirus bei missgebildeten Kitzen und Kälbern (Tierkörper)
  • Geflügelpest (aviäre Influenza) bei gesund erlegten Stockenten- und Gänsevögeln (abgetrennter Kopf) und bei verendeten und krank erlegten Wildvögeln (Tierkörper)
  • Tularämie und RHD2 bei Hasen und Kaninchen (Tierkörper)

Wildschweinepest

Die Untersuchung von Wildschweineproben ist erforderlich, um belegen zu können, dass der Landkreis Gießen weiterhin frei von der Europäischen und Afrikanischen Wildschweinepest ist. Sollte eine der beiden Seuchen den Landkreis erreichen, ist es wichtig, dies so früh wie möglich zu erkennen, um die Weiterverbreitung so schnell wie möglich einzudämmen. Dies gelingt nur, wenn eine ausreichende Anzahl an Proben durch die Jägerschaft entnommen und zur Untersuchung eingereicht wird. Durch Mithilfe der Jägerschaft ist es möglich, dass eine funktionierende Früherkennung die Verbreitung der Wildschweinepest verhindert.

Europäische Wildschweinepest (Blutproben auch von gesunden Stücken)

Im Landkreis Gießen müssen mindestens 60 Blutproben im Jahr auf europäische Wildschweinepest untersucht werden – je 30 pro Halbjahr. Dabei sind anlässlich der Jagd erlegte Stücke über das Jahr und den Landkreis verteilt zu beproben.

2021 wurden im Landkreis Gießen mit Stand 31.10.2021 95 Proben zur Untersuchung eingereicht, davon 47 im ersten Halbjahr. Das ist, wie auch im letzten Jahr, ein sehr gutes Ergebnis.

Die Jägerschaft ist angehalten, weiterhin auch Blutproben bei gesunden Wildschweinen für das Europäische Schweinepest-Monitoring zu entnehmen.

Afrikanische Wildschweinepest (Tupferproben nur von auffälligen Stücken)

Für den Nachweis der Afrikanischen Schweinepest sind insbesondere alle auffälligen Stücke sowie verunfalltes und verendet aufgefundenes Schwarzwild von Interesse.

Kann aufgrund des fortgeschrittenen Verwesungszustandes keine Blutprobe mehr entnommen werden, reicht ein blutgetränkter Tupfer für die Untersuchung aus. Die Probennahme kann durch den Jagdausübungsberechtigten vor Ort durchgeführt werden. Eine Entsorgung des Kadavers ist bei der momentanen Seuchensituation in Hessen erst erforderlich, wenn das Stück positiv auf Schweinepest getestet werden würde.

Für untersuchungsfähige Proben von verendet aufgefundenen, verunfallten oder wegen Krankheit erlegten Wildschweinen wird in Hessen seit 15.02.2018 auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Am 01.12.2020 wurde die Aufwandsentschädigung von 30 Euro auf 50 Euro erhöht.

Am 15. Juni 2024 wurde erstmals in Hessen ASP bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau nachgewiesen. Der Landkreis Gießen ist derzeit (Stand 02. Juli 2024) nicht betroffen und es bestehen keine Restriktionen. Dennoch bittet das Veterinäramt insbesondere Personen, die die Jagd ausüben, aber auch andere um erhöhte Aufmerksamkeit.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest wird entweder direkt von Schwein zu Schwein über Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut, übertragen oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel oder Gegenstände, die mit dem ASP-Virus kontaminiert sind, verschleppt. Unachtsam entsorgte Speisereste gelten weiterhin als die größte Verschleppungsgefahr. Bei Wildschweinen stellen die Kadaverreste von an Afrikanischer Schweinepest verendeten Tieren und der darunter befindliche Boden eine gefährliche Infektionsquelle dar.

Die klinischen Erscheinungen bei der ASP sind beim Schwarzwild sehr unterschiedlich. Die Infektion führt zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft (“Liegenbleiben in der Suhle”) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tiers innerhalb von sieben bis zehn Tagen.

Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, “blutige” Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt allerdings nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt. Die Mitteilung der Abschuss- oder Fundstelle über das Tierfund-Kataster ist für tierseuchenrechtliche Maßnahmen sehr wichtig. Beim Vorliegen der beschriebenen unspezifischen Symptome und auch beim Auffinden einer größeren Menge an verendeten Wildschweinen ist eine alleinige Meldung über das Tierfund-Kataster allerdings nicht ausreichend. Hier ist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz am besten telefonisch zu verständigen (Telefon: 0641 9390-6200). Außerhalb der Dienstzeiten wird auf dem Anrufbeantworter die Mobilnummer des diensthabenden Amtstierarztes angesagt, so dass ein Amtstierarzt jederzeit erreicht werden kann.

Aujeszky-Krankheit

Im Rahmen des Schweinepestmonitorings werden Blutproben von Wildschweinen auch auf die Aujeszky-Krankheit untersucht.

Dieses Jahr wurden wieder bei zwei Wildschweinen im Landkreis Gießen Antikörper gegen die Aujeszky-Krankheit festgestellt. Das bedeutet, dass sich die Tiere irgendwann mit dem Aujeszky-Virus infiziert haben und die Immunabwehr des Körpers Antikörper gegen das Virus gebildet hat. Die Aujeszky-Krankheit ist für Menschen ungefährlich. Viele Jäger:innen fürchten aber, dass sich ihre Hunde bei der Nachsuche mit dem Virus der Aujeszky-Krankheit anstecken, wenn sie in Kontakt mit dem Blut infizierter Wildschweine kommen. Laut Aussage des Friedrich-Löffler-Instituts geht vom Wildschweineblut keine Gefahr für Hunde aus.

Das Virus breitet sich vorrangig im Nervensystem aus und gelangt so in Organe und Muskulatur. Aujeszky-Viren sind Herpesviren und verbleiben lebenslang in einem infizierten Tier. Rohes Wildschweinefleisch (inklusive Organe) ist deshalb grundsätzlich nicht zur Verfütterung an Hunde geeignet. Bei Reaktivierung durch Immunsuppression wird das Virus über die Sekrete der Nase, der Augen und der Geschlechtsteile ausgeschieden. Hunde können sich über diese Sekrete infizieren. Das Virus ist in Süddeutschland flächendeckend verbreitet, es gibt dort aber kaum Übertragungen auf Jagdhunde. Deshalb wird davon ausgegangen, dass nur wenige Wildschweine das Virus über Sekrete ausscheiden. Schon seit Jahren werden auch bei Wildschweinen im Vogelsbergkreis, im Main-Kinzig-Kreis sowie im Wetterauskreis regelmäßig Antikörper gegen die Aujeszky-Krankheit diagnostiziert.

Geflügelpest (= Geflügelgrippe)

Auch dieses Jahr sollte aufgrund des Vorkommens von Geflügelpest bei Wildvögeln, vor allem in Norddeutschland, auch in Hessen in der Zeit vom 1. September bis 15. Januar Stockentenköpfe oder Rachen-Kloakentupfer von Stockenten an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor zur Untersuchung eingesandt werden. Die Köpfe oder Tupfer sollten so schnell wie möglich auf 4°C gekühlt und innerhalb von 48 Stunden beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor mit dem ausgefüllten Probenbegleitschein, Schubertstraße 60 in 35392 Gießen, abgegeben werden. Es empfiehlt sich, Handschuhe beim Absetzen zu tragen und die Köpfe in einem verschlossenen beziehungsweise verknoteten Plastikbeutel zu transportieren.

Dieses Jahr wurden lediglich von einer Jagd Tupfer eingesandt (Stand 25.11.2019), so dass noch einige Proben fehlen.

Klassische Tollwut und Staupe

Zum Nachweis der Tollwutfreiheit müssen verhaltensauffällige Füchse sowie Marderhunde und Waschbären auf Tollwut untersucht werden. Als verhaltensauffällig gelten sie, wenn sie verendet (auch durch Unfall) aufgefunden werden beziehungsweise krank, verhaltensgestört, abgekommen oder sonst auffällig sind und erlegt werden. Die Füchse sind zusammen mit dem regulären Wildtier-Probenbegleitschein beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in der Schubertstraße 60 in 35392 Gießen abzugeben.

Mit Stand 31.10.2021 wurden im Landkreis Gießen in 2021 8 Füchse, 1 Marderhund und 4 Waschbären mit negativem Ergebnis auf Tollwut untersucht.
Hunde sollten weiterhin regelmäßig gegen Tollwut, Staupe aber auch gegen Leptospirose geimpft werden.

Tularämie

Erlegte verhaltensauffällige Hasen und Wildkaninchen sollten zur Untersuchung an das LHL verbracht werden. Bei Menschen werden jährlich bundesweit 20 bis 30 Erkrankungen pro Jahr gemeldet, wobei laut Robert Koch-Institut von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Auch im Landkreis Gießen wurden in der Vergangenheit Fälle beim Feldhasen nachgewiesen. Die von Bakterien verursachte Erkrankung ist auf den Menschen übertragbar und oft lebensbedrohlich. Bei Infektionen mit dem in Europa auftretenden Subtyp holarctica kommt es allerdings oft zur Spontanheilung; Todesfälle sind, auch ohne Behandlung, bei diesem Subtyp sehr selten.

Vorsichtsmaßnahmen

Beim Umgang mit erlegten oder verendet gefundenen Hasen sollten unbedingt Einmalschutzhandschuhe und gegebenenfalls auch ein Mundschutz getragen werden. Das Fleisch erlegter Tiere sollte nur nach Durcherhitzen beziehungsweise Braten verzehrt werden.

Bei vermehrtem Auftreten von Fallwild muss auch an Tularämie gedacht werden.

Getötete oder gefallene Tiere, die Krankheitsanzeichen zeigen, sollten zur Sektion zum Landesbetrieb Hessisches Landeslabor, Schubertstraße 60 in Gießen verbracht werden. Kosten entstehen dem Jagdausübungsberechtigten dafür nicht.

Probenabgabe

Bis auf die Proben für die Untersuchung auf Wildschweinepest können im Landkreis Gießen alle anderen Wildtierproben direkt an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) in der Schubertstraße 60 in 35392 Gießen verbracht werden. Dies gilt auch für ganze Wildtierkörper. Die Proben für die Untersuchung auf Afrikanische oder Europäische Wildschweinepest müssen allerdings zwecks Registrierung mit dem maschinenlesbaren Probenbegleitschein (mit den roten Kästchen) beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz am Riversplatz 1-9 in 35394 Gießen abgegeben oder in den Trichinenbriefkasten in Hungen eingeworfen werden. Ausgenommen hiervon ist die Einsendung von Tupferproben zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest direkt an den LHL. Dies ist seit dem 01. Dezember 2020 mit speziellen Kuverts möglich, die über den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz angefordert werden können.

Untersuchungsanträge

Bitte verwenden Sie die Untersuchungsanträge mit den roten Kästchen für die Blut- oder Tupferprobenuntersuchung auf Afrikanische oder Europäische Wildschweinepest nur im Original, da sie sonst nicht automatisiert eingelesen werden können. Vergessen Sie nicht, unter dem Punkt „Einsendegrund“ eine Angabe (erlegt / krank erlegt / Unfallwild etc.) zu machen und vermeiden Sie die Angabe „unbekannt“, wo immer möglich. Diese Angabe ist für eine korrekte Registrierung der Proben sowie besonders für die Weitermeldung der Daten an die EU-weite Wildschweinepestdatenbank notwendig und beeinflusst die Kofinanzierung der Untersuchungen durch die EU.

Bei Bedarf können Sie jederzeit Probenmaterial beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anfordern (Telefon: 0641 9390-6200 oder poststelle.avv@lkgi.de).