Veröffentlicht am: 18.07.2024|Kategorien: Kinder und Jugend|

Ehrenamtliche Jugendarbeit sucht neue Mitstreiter: Freistellung vom Job möglich

Der Landkreis Gießen bietet Fördermöglichkeiten für Jugendarbeit und Ehrenamt an

„Der Landkreis Gießen möchte junge Menschen in ihrer sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung unterstützen. Dafür bietet unsere Jugendförderung Projekte und pädagogisch begleitete Freizeiten an. Für die Umsetzung brauchen wir genügend Ehrenamtliche, die sich engagieren wollen und Spaß daran haben, solche Angebote auf die Beine zu stellen und die Jugendlichen zu begleiten“, erklärt der Hauptamtliche Kreisabgeordnete und Jugenddezernent Frank Ide.

Bezahlte Freistellung für ehrenamtliches Engagement

Ohne das Engagement von Ehrenamtlichen in der regionalen Kinder- und Jugendarbeit wären viele Angebote nicht realisierbar. So manches Engagement ist aber nur möglich und mit dem Berufsleben vereinbar, wenn dafür ein zusätzlicher Freiraum geschaffen wird. Der Landkreis unterstützt solche ehrenamtlichen Tätigkeiten seiner Mitarbeitenden mit bis zu zwölf Tagen Sonderurlaub im Jahr nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Diesem Gesetz folgend, können sich alle privat beschäftigten Arbeitnehmer:innen für ihr ehrenamtliches Engagement freistellen lassen, wenn sie zum Beispiel als Leiter:in, pädagogische Betreuer:in oder Helfer:in eine Jugendfreizeit begleiten. Die bezahlte Freistellung von der Arbeit fördert das Land Hessen.

Landkreis unterstützt organisierte Jugendgruppen finanziell

Daneben unterstützt der Landkreis Gießen die Arbeit mit jungen Menschen und gewährt einen finanziellen Zuschuss, der sich an die kommunale Jugendarbeit, Vereine, Verbände und Initiativen im Landkreis Gießen richtet. Dazu gehören unter anderem Jugendfeuerwehren, Kirchen, Pfadfinder oder Sportvereine. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der jeweiligen Förderkriterien.

Förderanträge werden über den Träger der Jugendgruppe oder den Verein an die Jugendförderung gerichtet. Bei Rückfragen ist Selena Peter von der Jugendförderung unter erreichbar: Telefon 0641 9390-9102 oder selena.peter@lkgi.de

Informationen zur Förderung und Freistellung sind auf der Homepage unter www.lkgi-jugendfoerderung.de/foerdergelder/ zu finden.

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