Veröffentlicht am: 21.07.2023|Kategorien: Natur- und Umweltschutz|

Keine Wasserentnahme aus Seen, Flüssen und Bächen

Landkreis Gießen reagiert auf anhaltende Trockenheit

Der Landkreis Gießen untersagt aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen ab kommenden Sonntag, 22. Juli. Der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung, die an diesem Tag in Kraft tritt und bis auf Weiteres gilt. Ziel der Einschränkung ist es, den Naturhaushalt zu schützen und eine zusätzliche Verringerung der ohnehin schon niedrigen Wasserstände zu verhindern.

„Wasserentnahmen, zum Beispiel zum Bewässern von Rasenflächen, belasten das Ökosystem zusätzlich zur Trockenheit“, erklärt Umweltdezernent Christian Zuckermann. „Vor allem kleine Gewässer drohen komplett trockenzufallen.“

Wer trotz des Verbots Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Einzig erlaubt sind Benutzungen im Rahmen einer bestehenden wasserrechtlichen Zulassung.

Weitere Fragen beantwortet der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Gießen unter 0641 9390-3573.

In der Allgemeinverfügung sind Details nachzulesen.

 

AKTUELLES
KATEGORIEN
ARCHIVE