Veröffentlicht am: 28.06.2024|Kategorien: Sicherheit und Ordnung|

Waffenverbotszone: Einbindung der Kreisordnungsbehörde ist endlich erforderlich

Landrätin Schneider nimmt Stellung

In der öffentlichen Diskussion um die Einführung einer Waffenverbotszone in der Stadt Gießen zeigt sich Landrätin Anita Schneider verwundert über die jüngste Stellungnahme des Gießener Bürgermeisters und Ordnungsdezernenten Alexander Wright. Nach einem Pressebericht hat der Ordnungsdezernent eine Stellungnahme mit Daten zur Entwicklung von Gewaltdelikten in Gießen vorgelegt, auf die alleinige Zuständigkeit der Landrätin verwiesen und die Aufgabe des Magistrats als erfüllt angesehen.

Es treffe zu, dass die Einrichtung einer Waffenverbotszone nicht Gegenstand einer politischen Abwägung durch Kreistag oder Stadtverordnetenversammlung sei, sondern in der Entscheidung der Kreisordnungsbehörde in Verantwortung der Landrätin liege, erklärt Landrätin Schneider. Für eine rechtliche Prüfung durch die Kreisordnungsbehörde seien vor allem Angaben zu Häufigkeit, Orten und vor allem den Umständen von Gewaltdelikten erforderlich. Eine dafür erforderliche Risiko- und Lageeinschätzung der Polizei mit Einbindung der Stadt, die der Ordnungsdezernent im Pressebericht ankündigt, liege jedoch der Kreisordnungsbehörde bis heute nicht vor. „Dies verwundert umso mehr, da bereits im vergangenen Sommer ein Austausch zwischen Polizei und Stadt erfolgte und immer wieder auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen Einbindung der Kreisordnungsbehörde hingewiesen wurde, dies auch in der Bürgermeisterdienstversammlung des Landkreises“, erklärt die Landrätin.

In einem zwischenzeitlich auf Einladung der Landrätin stattgefundenen Gespräch mit dem Polizeipräsidenten habe dieser bekräftigt, dass eine Initiative auch wegen der Frage der erforderlichen Kontrollen nicht ohne die Stadt Gießen möglich sei. Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verpflichtet die zuständigen Behörden zur Zusammenarbeit. Dementsprechend ist eine Information erforderlich, sobald eine Gefahrensituation erkannt werde.

Auch kommunale Möglichkeiten der Gefahrenabwehr sind zu prüfen

Landrätin Schneider weist erneut daraufhin, dass die Einrichtung einer Waffenverbotszone durch den Landkreis nicht isoliert, sondern als Teil eines Gesamt-Sicherheitskonzeptes zu sehen sei. Weitere Mittel der Gefahrenabwehr lägen in der Kompetenz der Städte und Gemeinden und seien ebenso empfehlenswert für eine Prüfung. Denn Waffenverbotszonen ergeben sich aus dem Waffenrecht und geben keine Handhabe, um zum Beispiel ein Mitführen von Stöcken oder abgebrochenen Flaschen zu verbieten. „Hier können ergänzend Gefahrenabwehrverordnungen der Kommunen greifen, die auf dem Ordnungsrecht fußen“, erinnert die Landrätin. Es komme auf eine Prüfung in jedem einzelnen Fall an, um die richtigen Mittel für den richtigen Ort zu wählen. „Dafür ist es erforderlich, dass die Stadt Gießen den Landkreis einbindet.“ Es sei daher verwunderlich, dass der Ordnungsdezernent der Stadt eine Woche vor einem vorgesehenen Gespräch die Aufgaben des Magistrats in diesem Thema als erledigt betrachte.

AKTUELLES
KATEGORIEN
ARCHIVE