Veröffentlicht am: 07.08.2024|Kategorien: Finanzielle Hilfen für Kinder und Jugendliche|

Schüler-BAföG: Mit finanzieller Entlastung durch die Ausbildung

Landkreis Gießen nimmt Anträge zur Bearbeitung entgegen

Eine gute Ausbildung soll nicht von der finanziellen Unterstützung der Eltern abhängen – deshalb können neben Studierenden auch Schülerinnen und Schüler vom sogenannten Bundesausbildungsförderungsgesetz – besser bekannt als BAföG – profitieren. Darauf weist die Ausbildungsförderung des Landkreises Gießen hin. Zum neuen Schuljahr 2024/25 steigen die Sätze und mit ihnen der Kreis der anspruchsberechtigten jungen Menschen.

„Junge Erwachsene sollen die Ausbildung absolvieren können, die ihren persönlichen Neigungen entspricht. Dementsprechend darf der Besuch einer beruflichen oder weiterführenden Schule keine Sache des Geldes sein“, sagt Frank Ide, Sozialdezernent des Landkreises Gießen.

BAföG-Leistungen können Schülerinnen und Schüler ab Klasse zehn beziehen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen möchten. Ob tatsächlich ein Anspruch auf BAföG besteht, hängt zudem von weiteren persönlichen Faktoren wie dem Einkommen der Eltern ab.

Auch die Höhe der Förderung orientiert sich an der jeweiligen Lebenssituation sowie der gewählten Schulform. Insgesamt steigen die Bedarfssätze im neuen Schuljahr aber um fünf Prozent. Zudem wurde der Wohnkostenzuschlag erhöht und die Elternfreibeträge steigen um 5,25 Prozent, sodass mehr junge Menschen BAföG beziehen können.

Die entsprechenden Anträge finden Interessierte sowohl auf der Internetseite des Landkreises sowie direkt auf der Internetseite www.bafög.de. Auch digitale Anträge sind unter www.bafoeg-digital.de möglich. Dort werden die Angaben direkt bei der Eingabe vorgeprüft, erforderliche Unterlagen können beigefügt oder nachgereicht werden.

Wer die kostenlose BAföG Digital-App nutzt, kann zudem vom Handy oder Tablet Unterlagen zum bestehenden Antrag an das zuständige Amt übermitteln sowie Dokumente per Foto oder Upload aus bestehenden Dateien hochladen.

Weitere Fragen beantwortet der Fachdienst Soziales und Senioren des Landkreises Gießen unter 0641 9390-9647 sowie per E-Mail an landkreis-giessen@bafoeg-hessen.de.

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