Veröffentlicht am: 28.08.2023|Kategorien: Soziales|

Landkreis fragt: Wie hoch sind aktuell die Mieten?

Gut 5000 Vermieter haben einen Fragebogen bekommen

Gut 5000 Vermieter im Landkreis Gießen haben Post von der Kreisverwaltung bekommen: Der Landkreis bittet um Auskunft darüber, wie hoch die von ihnen verlangten Wohnungsmieten sind. Nötig ist das, weil der Landkreis für bestimmte Personen Mietkosten im Rahmen der Sozialhilfe übernimmt und diese möglichst realistisch berechnet werden sollen.

Hintergrund sind die „Kosten der Unterkunft“, die der Landkreis Gießen als Kostenträger für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII zahlt. Zum Beispiel im Rahmen der Kostenübernahme bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder den entsprechenden Hilfen für Erwerbsgeminderte oder Altersrentner.

Ziel: „Kosten der Unterkunft“ angemessen berechnen können

Grundlage für die Berechnung der Summen für den Mietzuschuss sind die tatsächlichen Mietpreise in den Kommunen. Deswegen wird nun das aktuelle Preisniveau auf dem Wohnungsmarkt im Kreisgebiet abgefragt.

Kreis-Sozialdezernent Frank Ide bittet um rege Teilnahme und sagt mit Blick auf die Befragten der Stichprobe: „Je mehr Vermieter sich beteiligten, desto zielgenauer können wir Leistungsberechtigte versorgen. Der Landkreis möchte auf der einen Seite Bedürftige angemessen bezuschussen und zugleich Steuermittel verantwortungsbewusst einsetzen.“

Seit über zehn Jahren wird regelmäßig abgefragt und angepasst

Bereits seit 2012 lässt der Landkreis in regelmäßigen Abständen die anzuerkennenden Mietwerte durch ein professionelles Institut ermitteln. Die jetzt laufende Umfrage führt das Institut „Analyse und Konzepte“ durch, das bundesweit für Sozialleistungsträger solche Erhebungen übernimmt.

Im Auftrag des Landkreises werden nun sowohl viele, die privat Wohnungen vermieten, angeschrieben als auch alle größeren Wohnungsbaugesellschaften. Insgesamt betrifft dies über 5000 Vermieter im Landkreis Gießen.

Gefragt wird in erster Linie nach den aktuellen Mietpreisen. Nur sie werden für die Berechnung benötigt. Alle personenbezogenen Daten, die zudem übermittelt werden, löscht das Institut „Analyse und Konzepte“ nach einer Vorabprüfung.

Auch bei der Befragung der Wohnungsbaugesellschaften wird der Datenschutz beachtet. Die Erhebung ist unabhängig von der erst kürzlich vorgenommenen Befragung zum Mietspiegel der Stadt Gießen.

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