Veröffentlicht am: 21.08.2024|Kategorien: Finanzielle Hilfen für Kinder und Jugendliche, Soziales|

Mit finanzieller Unterstützung ins neue Schuljahr!

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren

Zuschüsse zum Schulbedarf, zum Mittagessen in der Mensa, zu Klassenfahrten oder zur Nachhilfe – das Bildungs- und Teilhabepaket trägt dafür Sorge, dass junge Menschen im Schulalltag nicht aufgrund des Einkommens ihrer Eltern ausgegrenzt werden. Zum neuen Schuljahr macht der Sozialdezernent des Landkreises Gießen, Frank Ide, auf den Bonus aufmerksam und appelliert dafür, ihn in Anspruch zu nehmen.

„Gerade zum neuen Schuljahr summieren sich die Kosten, wenn die Kinder mit langen Materiallisten und dem Elternbrief für die nächste Klassenfahrt nach Hause kommen. Damit Familien mit geringem Einkommen all das stemmen können, sollten Sie von den Förderangeboten Gebrauch machen. Sie sorgen dafür, dass Eltern mehr Spielräume haben, um ihre Kinder zu fördern und ihnen gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen“, sagt Sozialdezernent Ide.

Leistungen beim Jobcenter oder beim Landkreis Gießen beantragen

Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag von der Familienkasse beziehen. Eine Förderung ist auch bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich.

Familien, die Bürgergeld beziehen, machen diese Leistungen beim Jobcenter geltend. Eltern, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem AsylblG erhalten, beantragen ihre Leistungen beim Landkreis Gießen.

Alle Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie die nötigen Formulare gibt es unter www.lkgi.de/bildung-und-teilhabe.

Weitere Fragen beantwortet der Fachdienst Soziales per E-Mail an but@lkgi.de.

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