Veröffentlicht am: 11.08.2023|Kategorien: Veterinärwesen und Verbraucherschutz|

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen

Veterinäramt richtet Sperrbezirk in Lich ein

Im Landkreis Gießen ist die Amerikanische Faulbrut (AFB) ausgebrochen. Die AFB ist eine für Bienen hochansteckende Tierseuche, die ohne Bekämpfung zum Zusammenbruch und Tod von Bienenvölkern führt. Betroffen von dem Ausbruch sind einige Bienenvölker in Lich. Das Veterinäramt richtet einen Sperrbezirk von gut anderthalb Kilometern Radius ein, der zudem Teile der Gemarkung Arnsburg und Birklar umfasst.

Wer in diesem betroffenen Gebiet Bienen hält, muss unbedingt bestimmte Auflagen einhalten, damit die AFB erfolgreich bekämpft werden kann. Details regelt eine Allgemeinverfügung. Die aktuelle Karte des Sperrbezirks ist unter folgendem Link zu finden: https://t1p.de/36qia.

Es dürfen keine Bienenvölker aus dem betroffenen Gebiet heraus- oder in das Gebiet hineingebracht werden. Bienenvölker müssen innerhalb des Sperrbezirks an ihren Standorten verbleiben.

Das Veterinäramt hat in Zusammenarbeit mit Bienensachverständigen in den vergangenen Tagen Bienenvölker in und um Lich auf Faulbrut untersucht. Wer innerhalb des Sperrbezirks Bienen hält und seit 28. Juli noch nicht durch das Veterinäramt oder einen Bienensachverständigen im Auftrag des Veterinäramtes kontaktiert wurde, muss sich umgehend beim Veterinäramt melden – per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de oder Telefon 0641 9390 6200.

Honig aus dem betroffenen Gebiet darf vermarktet, jedoch auf keinen Fall zur Fütterung von Bienenvölkern abgegeben werden. Auch Waben oder Wachs dürfen nicht aus dem Sperrbezirk hinausgebracht werden. Eine Abgabe von Wachs oder Wabenmaterial zur Weiterverarbeitung an andere ist nur unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ zulässig.

Die befallenen Bienenvölker werden unter Aufsicht des Veterinäramtes in Zusammenarbeit mit Bienensachverständigen, Imkervereinen und Beratung des Hessischen Bieneninstituts Kirchhain saniert. Dabei werden die infizierten Bienenvölker von kontaminierten Waben getrennt.

Faulbrut ist für Menschen nicht gefährlich

Die Amerikanische Faulbrut ist für Menschen ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig befallener Völker ist unbedenklich möglich. Für Bienenvölker stellt sie jedoch eine Gefahr dar. Die Seuche wird durch Bakterien übertragen. In infizierten Bienenvölkern zersetzen diese die Brut und können so bei starkem Befall zum Zusammenbruch des Bienenvolkes führen. Sporen des Erregers verbreiten sich über Honig und Futter weiter. Weil gerade im Spätsommer die Vorräte geschwächter Bienenvölker häufig durch starke Völker ausgeraubt werden, besteht so ein Risiko der Verschleppung.

In Deutschland werden Bienenvölker durch ein sogenanntes AFB-Monitoring überwacht. Ergebnisse zeigen, dass die AFB selten nachgewiesen wird. Trotzdem kommt es immer wieder zu einzelnen Ausbrüchen, in Hessen zuletzt in der Region Kassel.

Bienenhaltung immer dem Veterinäramt anzeigen!

Wer Bienen hält, ist grundsätzlich verpflichtet, diese Haltung dem Veterinäramt anzuzeigen – nur so kann im Fall eines Krankheitsausbruchs schnell und effektiv gehandelt werden.

Leere Bienenbehausungen dürfen niemals offenstehen und für andere Bienen zugänglich sein. Dasselbe gilt für gelagerte Waben und offene Futtervorräte. Dies regelt die Bienenseuchenverordnung. Hintergrund: Faulbrutsporen sind sehr widerstandsfähig und können auch noch nach Jahren weitergetragen werden.

FAQ zum Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut

Warum ist die Amerikanische Faulbrut (AFB) für Bienen gefährlich?
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie wird durch Bakterien übertragen. In befallenen Völkern zersetzen diese die Brut und können so bei starkem Befall zum Zusammenbruch des Bienenvolkes führen. Sporen des Erregers verbreiten sich über Honig und Futter weiter. Weil gerade im Spätsommer die Vorräte geschwächter Bienenvölker häufig durch starke Völker ausgeraubt werden, besteht so ein Risiko der Verschleppung von einem infizierten Bienenvolk in andere Völker.

Ist AFB auch für Menschen gefährlich?
Nein. Sie stellt jedoch eine erhebliche Gefahr für Bienenvölker dar.

Welches Gebiet ist betroffen?
Betroffen ist ein Gebiet in der Gemarkung der Kernstadt Lich und der Stadtteile Arnsburg und Birklar. Hier hat das Veterinäramt in einem Radius von gut anderthalb Kilometern einen Sperrbezirk eingerichtet, in der nun besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten. Eine Karte findet sich unter folgendem Link: https://t1p.de/36qia.

Was müssen Imker im betroffenen Gebiet nun beachten?
Wer innerhalb des Sperrbezirks Bienen hält und seit dem 28. Juli noch nicht durch das Veterinäramt oder einen Bienensachverständigen im Auftrag des Veterinäramtes kontaktiert wurde, muss sich umgehend beim Veterinäramt melden – per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de oder Telefon 0641 9390 6200. Von allen Bienenständen im betroffenen Gebiet werden Futterkranzproben entnommen, die labordiagnostisch untersucht werden.

Weitere Bestimmungen:

  • Es dürfen keine Bienenvölker aus der Schutzzone herausgebracht werden.
  • Es dürfen keine Bienenvölker in die Schutzzone hineingebracht werden.
  • Bienenvölker dürfen innerhalb der Schutzzone nicht verstellt werden.
  • Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle dürfen nur an andere abgegeben werden – etwa an wachsverarbeitende Betriebe außerhalb der Schutzzone – wenn sie als „Seuchenwachs“ gekennzeichnet sind und die Abnehmer über Vorrichtungen verfügen, das Wachs zu entseuchen. Es reicht nicht aus, das Wachs nur einzuschmelzen.
  • Grundsätzlich – unabhängig von den aktuellen Restriktionen – dürfen niemals leere Bienenbehausungen offenstehen und für Bienen zugänglich sein. Waben und Futtervorräte müssen immer für Bienen unzugänglich und verschlossen gelagert werden.

Woran ist zu erkennen, ob ein Bienenvolk infiziert ist?
Klassische Anzeichen von AFB sind eingefallene Brutzellen auf Waben, lückige Brutflächen und zersetze Brut, die nach der sogenannten Streichholzprobe braune, schleimige Fäden zieht. Je nach Erregertyp und Stadium können aber auch Bienenvölker befallen sein, ohne dass diese Symptome auftreten. Aufschluss gibt nur die Untersuchung im Labor. Dafür sind Futterkranzproben nötig, die Bienensachverständige der Imkervereine im Auftrag des Veterinäramtes entnehmen.

Was ist rund um Honig-Verkauf und Verzehr zu beachten?
Honig von Bienen aus dem betroffenen Gebiet darf verkauft bzw. abgegeben werden. Er kann ohne Bedenken verzehrt werden. Honig darf aber auf keinen Fall an Bienenvölker verfüttert werden.

Was geschieht mit befallenen Bienenvölkern?
Befallene Bienenvölker werden nach Abstimmung im Einzelfall mit allen Beteiligten saniert, um den Erreger loszuwerden. Das bedeutet: Im sogenannten Kunstschwarmverfahren werden die Bienen von kontaminierten Waben getrennt und nach einer bestimmten Wartezeit in desinfizierten Beuten (Bienenbehausungen) auf neuen Mittelwänden einlogiert. Beuten und Gerätschaften betroffener Imkereien müssen parallel mit geeigneten Methoden desinfiziert und gereinigt, alte Rähmchen vernichtet werden.

Was ist eine Futterkranzprobe?
Die Futterkranzprobe ist eine diagnostische Methode, um Faulbrutsporen frühzeitig im Bienenvolk nachweisen zu können. Hierzu wird eine Probe aus dem sogenannten Futterkranz des Volkes gezogen. Dieser dient in einem Bienenstock zur Ernährung der Bienenbrut und liegt wie ein Kranz um das Brutnest der Bienen. Die Futterkranzproben werden in Abstimmung mit dem Veterinäramt durch Bienensachverständige (BSV) gezogen und an ein Labor zur Diagnostik versendet.

Was macht ein Bienensachverständiger (BSV)?
Bienensachverständige sind erfahrene Imkerinnen und Imker, die umfangreiche imkerliche Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen und vom Veterinäramt zur Unterstützung bei der Feststellung und Bekämpfung von Bienenseuchen berufen werden. Zum BSV kann berufen werden, wer den Ausbildungslehrgang zum BSV mit Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat. Zu dem Ausbildungslehrgang kann nur zugelassen werden, wer eine mindestens fünfjährige Imkerpraxis vorweisen kann und einen Bienenkrankheitslehrgang absolviert hat. Die BSVs müssen zum Erhalt der Bestellung ihre Kenntnisse spätestens alle drei Jahre durch Teilnahme Lehrgängen auffrischen.

Was geschieht, wenn Verantwortliche von Bienenhaltungen den Regeln nicht nachkommen?
Imkerinnen und Imker sind nach der Bienenseuchenverordnung zur Mitwirkung verpflichtet. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen rund um Bienengesundheit gibt das hessische Bieneninstitut in Kirchhain.

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