Veröffentlicht am: 18.07.2024|Kategorien: Veterinärwesen und Verbraucherschutz|

Blauzungenkrankheit: Tiere dürfen nur noch mit Ausnahmegenehmigung aus Hessen gebracht werden

Veterinäramt informiert nach Nachweis im Nachbarlandkreis

Landkreis Gießen. Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV) bei einem Rind im Vogelsbergkreis Anfang Juli gilt ganz Hessen als nicht mehr frei von BTV. Das hat auch Auswirkungen auf Tierhaltungen im Landkreis Gießen, darauf weist das Veterinäramt des Landkreises hin.

BTV befällt nur Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden und andere Wiederkäuer. BTV ist nicht gefährlich für Menschen.

Der Erreger, ein Virus, wird auf die Tiere durch eine blutsaugende Mückenart (Gnitzen) übertragen. Die Erkrankung kann für die infizierten Tiere tödlich enden, großes Leiden und wirtschaftliche Schäden verursachen.

Tiere aus Hessen, die an BTV erkranken können, dürfen ab sofort nicht mehr ohne Weiteres in BTV-freie Regionen der EU gebracht werden. Das betrifft sowohl das BTV-freie EU-Ausland als auch die von BTV freien Bundesländer. Von BTV betroffen sind neben Hessen auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz. Die übrigen Bundesländer gelten derzeit als BTV frei.

Ausnahmen für das Verbringen in BTV-freie Gebiete in Deutschland sind möglich, wenn die Tiere bestimmte Bedingungen erfüllen – hier ist eine Reihenfolge von Behandlung und Untersuchung vorgegeben:

  • Die Tiere müssen mit einem sogenannten Repellent, einem geeigneten insektenvertreibenden Mittel, behandelt worden sein. Dieses bewirkt einen Schutz vor der virusübertragenden Mückenart.
  • Die Behandlung ist vor einer dann folgenden Probenentnahme nötig – und zwar mindestens 14 Tage vorher. Die Probe wird benötigt für einen PCR-Test zur Auswertung im Labor um nachzuweisen, dass die Tiere nicht infiziert sind.
  • Das negative Testergebnis darf am Tag des Transports über die Landesgrenze nicht älter 14 Tage sein.

 

Gesonderte Regeln gelten, wenn Tiere zur Schlachtung aus Hessen herausgebracht werden. Ebenso für einen Transport in andere EU-Staaten.

Impfung gegen BTV 3 schützt Tiere vor schwerem Krankheitsverlauf

Die jüngsten Nachweise von BTV in den Niederlanden und Deutschland betrafen den Serotypen 3 des Virus. Bis vor kurzem gab es noch keine Impfung gegen diesen Serotypen. Frühere Fälle betrafen die Serotypen 4 und 8, gegen die schon länger zugelassene Impfstoffe vorhanden sind.

Mittlerweile sind auch Impfstoffe gegen den Serotypen 3 verfügbar und dürfen angewendet werden, eine EU-Zulassung der Impfstoffe steht aber noch aus. Daher ermöglicht eine Impfung gegen BTV 3 derzeit noch keine Erleichterung beim Verbringen. Das Veterinäramt rät dennoch zur Impfung gegen BTV 3, weil empfängliche Tiere dadurch vor einem schweren Krankheitsverlauf gut geschützt werden können.

Die  Impfung muss durch den Tierhalter oder Tierarzt im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) gemeldet werden. Eine zusätzliche Meldung an das Veterinäramt muss nicht erfolgen.

Weitere Informationen gibt es unter www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Gießen ist zu erreichen unter Telefon (0641) 9390 6220, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de

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