Informationsaustausch rund um die Afrikanische Schweinepest: Dr. Stefanie Graff, Leiterin des Veterinäramtes des Landkreises Gießen, gab zu Beginn einen Überblick über die Situation in Hessen. (Foto: Landkreis Gießen)
Veröffentlicht am: 24.07.2024|Kategorien: Veterinärwesen und Verbraucherschutz|

Schutz vor Afrikanischer Schweinepest geht alle an

Informationsveranstaltung des Veterinäramtes für über 60 Beteiligte

Afrikanische Schweinepest: nur ein Problem für Landwirtschaft und Jagd und egal für andere? Keinesfalls – denn der Schutz vor der Tierseuche geht alle an, das hat das Veterinäramt des Landkreises Gießen während einer Informationsveranstaltung deutlich gemacht.

Gut 60 Beteiligte aus Jagd, Forst- und Landwirtschaft, aus Rathäusern und Bauhöfen sowie von Polizei und Hilfsorganisationen haben im Gefahrenabwehrzentrum in Gießen erfahren, welche Schritte bei einem Nachweis der ASP bei Wildschweinen eingeleitet werden, wer welche Rolle in der Bekämpfung spielt und wie bei einem Ausbruch der Schutz vor einer weiteren Ausbreitung aussieht.

Zwar können nur Schweine an ASP erkranken, die Seuche kann aber enormes Tierleid und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Darum ist ein rasches Eingreifen vieler Beteiligter gemeinsam so wichtig. Die Bekämpfung ist aufwändig und kann Jahre dauern. Es gibt keine Impfung gegen ASP. Die Krankheit führt fast immer zum Tod der infizierten Tiere.

Im Juni wurde ASP erstmals bei einem Wildschwein in Hessen nachgewiesen. In den betroffenen Regionen in Südhessen und Rheinland-Pfalz wurden seither weitere infizierte Wildschweine gefunden. Auch Hausschweinehaltungen sind dort betroffen: Zuletzt mussten in einem betroffenen Betrieb mehr als 1000 Tiere getötet werden.

Das Ziel: Die Abläufe kennen und vorbereitet sein

„Die Situation in Hessen ist Anlass, mit allen Beteiligten in unserer Region erneut in den Austausch zu gehen und bereits bestehende Pläne auf Aktualität und Effektivität zu überprüfen“, erklärte Christian Zuckermann, zuständiger Dezernent des Landkreises Gießen. „Es ist wichtig, dass wir gemeinsam Abläufe kennen und vorbereitet sind.“

Der Landkreis Gießen ist derzeit nicht von der ASP betroffen, das Risiko ist hier auch nicht größer als vor einigen Monaten oder Jahren, darauf wies Dr. Stefanie Graff, Leiterin des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz, hin. Dennoch gehen auch im Gießener Amt aufgrund der Situation in Südhessen vermehrt Fragen ein.

Eine Rolle bei der Verschleppung der ASP spielt vor allem der Mensch. Weil sich das Virus auch in verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren hält, geht ein Risiko von achtlos weggeworfenen oder nicht richtig entsorgten Speiseabfällen aus, die zugänglich für Wildschweine sind. Gelangt das Virus in Hausschweinehaltungen – möglich ist das auch über kontaminiertes Heu oder Stroh –  können die Folgen verheerend sein.

Christina Eckel und Dr. Lara Stein vom Sachgebiet Tiergesundheit und Tierische Nebenprodukte des Veterinäramtes gingen auf die rechtlichen und praktischen Aspekte der ASP-Bekämpfung ein. Dabei haben die Kommunen im Ernstfall eine wichtige Rolle. Sie übernehmen dann zum Beispiel Aufgaben in der Beseitigung der aufgefundenen Wildschweinkadaver und richten je nach Situation Kadaversammelplätze ein. Restriktionszonen werden ausgewiesen, es gelten Ernteverbote, Zäune werden aufgestellt. Dr. Stein berichtete aus den schon seit einigen Jahren von ASP betroffenen Regionen in der Lausitz, wo sie bei der Kadaversuche und Bergung unterstützte. Nur mit einem intensiven und körperlich anspruchsvollen Einsatz von Jägerschaft und Helferteams lassen sich die betroffenen Zonen absuchen, tote Wildschweine finden und beseitigen.

Was ist im Landkreis Gießen derzeit mit Blick auf ASP zu beachten?

  • Speisereste niemals in der Natur oder außerhalb geschlossener Müllbehälter entsorgen. Der ASP-Erreger kann sich auch in verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren halten. (Wild-)schweine können sich daran anstecken.
  • Wer während eines Spaziergangs oder einer Wanderung in Feld und Wald ein totes Wildschwein entdeckt, sollte dies über die regulären Dienststellennummern der Polizei oder dem Veterinäramt mit genauer Ortsangabe (ggf. mit Geo-Koordinaten) mitteilen.
  • Entdecken Jägerinnen und Jäger tote Wildschweine, müssen diese wie bisher auch mit den vom Veterinäramt zur Verfügung gestellten Probensets beprobt werden. Die Proben gehen über die bekannten Stellen des Veterinäramtes zur Untersuchung in den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor. Das Fallwild kann an Ort und Stelle verbleiben, der Fundort sollte notiert werden.
  • Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat weitere umfangreiche Informationen rund um ASP bereitgestellt: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest
  • Das Veterinäramt ist erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: avv@lkgi.de
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