Veröffentlicht am: 20.06.2024|Kategorien: Tierseuchen|

Afrikanische Schweinepest: Wachsamkeit und Schutz sind nötig

Veterinäramt informiert / Landkreis Gießen ist derzeit nicht betroffen

Im südhessischen Landkreis Groß-Gerau ist vor wenigen Tagen zum ersten Mal in Hessen bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Der Landkreis Gießen ist davon nicht betroffen. Aufgrund der Situation informiert das Veterinäramt des Landkreises Gießen allerdings grundsätzlich über ASP und bittet insbesondere Jägerinnen und Jäger um erhöhte Aufmerksamkeit. Auch wer Spaziergänge in Wald und Feld unternimmt, sollte wachsam sein und den Fund toter Wildschweine dem Veterinäramt melden.

ASP ist eine nur für Schweine ansteckende Viruserkrankung. Sie endet für die Tiere fast immer tödlich. Sie ist nicht auf Menschen übertragbar. Es besteht keine Gefahr für Menschen. ASP kann jedoch enorme Verluste in Schweinehaltungen, große wirtschaftliche Schäden und erhebliches Leiden der infizierten Tiere verursachen.

Der Fund eines toten Wildschweins sollte immer und schnell dem Veterinäramt mit genauer Ortsangabe mitgeteilt werden.

Niemals dürfen Speisereste in der Natur oder außerhalb geschlossener Müllbehälter entsorgt werden, weil Wildschweine sich daran infizieren können.

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat umfangreiche Informationen rund um ASP bereitgestellt – für Jagd, Landwirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger.

„Das Risiko einer Einschleppung der ASP ist im Landkreis Gießen unverändert, von der Situation in Südhessen sind wir nicht betroffen“, erklärt Christian Zuckermann, Dezernent für den Ländlichen Raum sowie Veterinärwesen und Verbraucherschutz. „Sie zeigt allerdings, wie wichtig Wachsamkeit und die schnelle Reaktion aller Beteiligter bei einem Nachweis sind.“

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen sieht enge Abstimmungen mit vielen Akteuren aus Jagdverbänden, Forst, Landwirtschaft, Kommunen und Gefahrenabwehr vor. Dazu ist ein Informationsaustausch vorgesehen, zu dem alle Beteiligten eingeladen werden. Hessenweit werden die nötigen Maßnahmen durch das Land koordiniert.

Das Veterinäramt ist erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de

 

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